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Bestimmungsgrenze

Author: Hans Lohninger

Jede Messung (z.B. der Bestimmung des Natriumgehalts einer Lösung) ist mit einer Unsicherheit behaftet, die aus verschiedenen Quellen rühren kann und die durch den Vertrauensbereich des Analysenergebnisses angezeigt wird (man spricht auch von Analysenpräzision). Da die Analysenpräzision über den gesamten Messbereich in etwa konstant ist (aufgrund geforderter homoskedastischer Residuen bei der Kalibration), wird natürlich die relative Präzision um so schlechter je niedriger der zu messende Wert ist. Im Allgemeinen akzeptiert man eine relative (Un-)Präzision von 33% was zu einen unteren Grenze xB von

xB = 3 * Vertrauensbereich

führt. Man nennt diese Grenze die Bestimmungsgrenze.

Die Bestimmungsgrenze ist also diejenige Konzentration, von der ab die Messung eine vorgegebene Anforderung an die Präzision erfüllt.

Ganz allgemein gilt:

Nachweisgrenze < Erfassungsgrenze < Bestimmungsgrenze

Als Daumenregel zur Kontrolle der ermittelten Grenzen kann man davon ausgehen, dass die Erfassungsgrenze etwa doppelt so hoch liegt wie die Nachweisgrenze, und die Bestimmungsgrenze bei 33% relativer Präzision bei der vierfachen Nachweisgrenze. Die exakten Zusammenhänge werden jedoch von einer Vielzahl von Parametern beeinflusst, eine tiefer gehende Diskussion findet man bei Funk et. al.


Last Update: 2012-10-08